Übernahmen
Marvell stimmt Übernahme von Lumentum in vollständig aktienfinanziertem Deal für KI-Konnektivität zu

Marvell Technology und Lumentum teilten am 2. November 2026 in einer gemeinsamen Mitteilung mit, dass sie eine endgültige Vereinbarung getroffen haben, nach der Marvell Lumentum im Rahmen einer vollständig aktienfinanzierten Transaktion mit einem impliziten Unternehmenswert von 115 Milliarden US-Dollar übernehmen soll. Damit bündeln sie elektrische und optische Technologien für KI-Konnektivität.
Bei Vollzug der Transaktion wird jede Lumentum-Stammaktie in 4,500 Marvell-Stammaktien umgewandelt; für Bruchteile von Aktien wird ein Barausgleich gezahlt. Die Unternehmen beziffern den impliziten Wert auf etwa 1.132 US-Dollar je Lumentum-Stammaktie und den Aufschlag auf etwa 23,9 Prozent. Grundlage dafür sind die unbeeinflussten Schlusskurse der Aktien beider Unternehmen vom 28. Oktober 2026, dem letzten Handelstag, bevor Spekulationen über eine mögliche Transaktion aufkamen. Nach Vollzug würden die derzeitigen Marvell-Aktionäre auf voll verwässerter Basis etwa 67 Prozent des kombinierten Unternehmens halten, die Lumentum-Aktionäre etwa 33 Prozent. Die Verwaltungsräte beider Unternehmen haben der Vereinbarung einstimmig zugestimmt.
Die am 1. November 2026 datierte unterzeichnete Fusionsvereinbarung sieht eine zweistufige Struktur mit zwei hundertprozentigen Akquisitionsgesellschaften von Marvell vor. Zunächst fusioniert die erste Tochtergesellschaft mit Lumentum, das vorerst als hundertprozentige Tochtergesellschaft von Marvell bestehen bleibt; anschließend fusioniert die überlebende Gesellschaft zeitnah mit der zweiten Tochtergesellschaft. Lumentums wandelbare Vorzugsaktien der Serie A werden unter Nutzung ihrer zugrunde liegenden Wandlungsrechte in Stammaktien von Marvell umgewandelt, und zwar im selben Umtauschverhältnis. Ein Inhaber kann sich stattdessen dafür entscheiden, für jede Lumentum-Vorzugsaktie eine neue Marvell-Vorzugsaktie der Serie B zu erhalten.
Kombiniertes Portfolio für KI-Konnektivität
Marvell bringt elektrische und optische Verbindungstechnik, Netzwerkvermittlung, kundenspezifische XPU- und XPU-Anbindungsprodukte sowie fortschrittliche Halbleitertechnologie ein. Lumentum steuert Hochleistungslaser, optische Transceiver, optische Schalttechnik und die spezialisierte Fertigung von Verbindungshalbleitern bei. Nach dem Vollzug soll das Portfolio führende CMOS-Technologien, Siliziumphotonik, Verbindungshalbleiter, fortschrittliche Gehäusetechnologien und Fertigungskapazitäten umfassen.
Die geplante Fusion soll eine engere gemeinsame Entwicklung entlang der elektrischen und optischen Signalkette ermöglichen. Die Konnektivität reicht dabei von verteilten Rechenzentren bis zu Verbindungen innerhalb fortschrittlicher Halbleitergehäuse. Die Unternehmen erwarten, optimierte, vorab validierte optische Lösungen für die Massenproduktion zu entwickeln und Konnektivität für Scale-across, Scale-out, Scale-up und Scale-in bereitzustellen. Lumentum bringt außerdem Indiumphosphid-Prozesstechnologie sowie Hochgeschwindigkeits- und Hochleistungslaser ein. Diese Fähigkeiten wollen die Unternehmen mit Halbleiterdesign und fortschrittlicher Gehäusetechnik verbinden, um eine tiefere heterogene Integration zu erreichen.
Marktprognosen und Führungsstruktur
Die Unternehmen prognostizieren, dass der adressierbare Gesamtmarkt des kombinierten Unternehmens auf 550 Milliarden US-Dollar anwachsen wird. Zudem sehen sie Potenzial für jährliche Kostensynergien von mehr als 1 Milliarde US-Dollar auf Basis der laufenden Jahresrate. Außerdem erwarten sie, dass die Transaktion das langfristige Umsatzwachstum steigern wird.
Matt Murphy bleibt nach dem Vollzug Verwaltungsratsvorsitzender und CEO. Drei Mitglieder des Lumentum-Verwaltungsrats, darunter Lumentums Präsident und CEO Michael Hurlston, werden in den Verwaltungsrat von Marvell einziehen, der derzeit aus sieben Mitgliedern besteht. Laut Fusionsvereinbarung müssen die von Lumentum benannten Mitglieder aus dem bestehenden Verwaltungsrat des Unternehmens stammen und für Marvell in angemessenem Umfang akzeptabel sein.
Genehmigungsvoraussetzungen und Kündigungsbestimmungen
Die Unternehmen erwarten, dass die Transaktion in der ersten Hälfte des Kalenderjahres 2028 abgeschlossen wird, vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre, behördlicher Genehmigungen und weiterer üblicher Abschlussbedingungen. Die Aktionäre von Lumentum müssen der Fusionsvereinbarung zustimmen. Die Aktionäre von Marvell müssen die Ausgabe der Aktien und eine Änderung der Satzung genehmigen, durch die die Zahl der genehmigten Marvell-Stammaktien erhöht wird.
Marvells Formular 8-K nennt weitere Bedingungen, darunter den Ablauf oder die Aufhebung der geltenden US-amerikanischen Wartefrist nach dem Kartellrecht, bestimmte behördliche Genehmigungen, das Inkrafttreten der Registrierungserklärung mit der gemeinsamen Vollmachtserklärung und dem Prospekt sowie die Zulassung der neu ausgegebenen Marvell-Aktien zum Börsenhandel. Der zunächst festgelegte späteste Vollzugstermin ist der 1. November 2027 um 23:59 Uhr pazifischer Zeit. Unter bestimmten Umständen kann er auf den 1. Februar 2028, den 1. Mai 2028 und den 1. August 2028 verschoben werden, wenn erforderliche behördliche Genehmigungen noch nicht vorliegen.
Marvell müsste eine Kündigungsgebühr von 5,8 Milliarden US-Dollar zahlen, wenn Lumentum kündigt, weil der Marvell-Verwaltungsrat seine Empfehlung zurückzieht, oder wenn Marvell kündigt, um eine Vereinbarung über ein überlegenes Angebot einzugehen. Die Gebühr fällt auch in bestimmten Fällen an, in denen auf ein Angebot für eine alternative Transaktion hin Marvell innerhalb von zwölf Monaten nach der Kündigung einer alternativen Transaktion für eine Mehrheit des Unternehmens zustimmt oder diese abschließt. Für Lumentum gelten entsprechende Verpflichtungen mit einer Gebühr von 2,9 Milliarden US-Dollar.
Eine gesonderte regulatorische Kündigungsgebühr von 3,2 Milliarden US-Dollar, zahlbar von Marvell, würde bei bestimmten Kündigungen anfallen, wenn der Vollzug bis zum spätesten Vollzugstermin ausbleibt, eine endgültige und nicht mehr anfechtbare kartellrechtliche oder ausländische Investitionen betreffende Beschränkung ergeht oder eine erforderliche Genehmigung endgültig und nicht mehr anfechtbar verweigert wird. In jedem dieser Fälle müssen die nicht regulatorischen Abschlussbedingungen erfüllt oder erfüllbar sein.
Die Registrierungserklärung, die gemeinsamen Vollmachtsunterlagen, die Abstimmungen der Aktionäre und die behördlichen Genehmigungen sind weiterhin die dokumentierten Schritte vor dem Abschluss. Die im Vertrag vorgesehenen späteren Verlängerungen des äußersten Vollzugstermins gelten nur bei bestimmten regulatorischen Verzögerungen; die Genehmigungsbedingungen bleiben davon unberührt.












